Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

RentTheHand ist damit befasst, seinen Kunden/Auftraggebern (Hilfs-) Personal für diverse
Tätigkeiten zu vermitteln. RentTheHand ist eine Vermittlungsagentur für diverse Tätigkeiten.
Unter diverse Tätigkeiten fallen z.B. Umzugshilfe, Gartenhilfe, technische Hilfstätigkeiten,
handwerkliche Tätigkeiten, Einkaufshilfe, Putzhilfe, Babysitting, Musikunterricht, Nachhilfe,
Korrekturlesen und sonstiges. Für die Vermittlung der Hilfskräfte erhält Rent the Hand eine
Provision in untenaufgeführter Höhe.

2. Aufträge an Rent the Hand

Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung, bzw. Erteilung eines Auftrags per Kontaktformular,
beauftragt der Kunde/Auftraggeber hiermit Rent the Hand, (Hilfs-)Personal in der bestellten
Anzahl zu vermitteln. RentTheHand versucht bestmöglich geeignetes (Hilfs-)Personal an den
Kunden/Auftraggeber zu vermitteln.

3. Leistung von Rent the Hand gegenüber dem Kunden

Rent the Hand wird den Kontakt zwischen dem (Hilfs-)Personal und dem Kunden/Auftraggeber
ermöglichen, d.h. die von Rent the Hand ausgewählte/n Person/en meldet/n sich direkt beim
Kunden/Auftraggeber, um den Auftrag zu erhalten. Rent the Hand wird, wenn vom
Auftraggeber/Kunden erwünscht, die Telefonnummer der zu vermittelnden Person weiterleiten,
um den Kontakt zwischen Kunde/Auftraggeber und der zu vermittelnden Person herzustellen,
eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Rent the Hand wird die zu vermittelnden Personen,
sowie die Kunden/Auftraggeber registrieren und diese Daten vertraulich behandeln.
Dem Kunden/Auftraggeber ist bekannt, dass Rent the Hand nur vermittelt und die vermittel-
ten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter von Rent the Hand sind. Aus diesem
Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführen den Tätigkeiten und der Bezah-
lungauch nur zwischen der vermittelten (Hilfs-)Kraft und dem Kunden, jedoch nicht mit Rent
the Hand zustande.

4. Leistungen des Kunden/Auftraggeber

Der Auftraggeber zahlt dem vermittelten Personal, ein Honorar/Lohn, welches unter dem nächs-
ten Punkt 5. Preistabelle genauer beschrieben ist. Mit Annahme dieser Vereinbarung verpflich-
tet sich der Kunde/Auftraggeber, das Honorar/den Lohn spätestens innerhalb von 10 Tagen
nach Ausführung der bestellten Tätigkeit an die vermittelten Personen zu zahlen. Im Regelfall
sollte die Bezahlung an das vermittelte Personal direkt vor Ort geschehen. Bei erfolgreicher
Vermittlung verpflichtet sich der Kunde/Auftraggeber eine Vermittlungsprovision entsprechend
der unter Punkt 5. aufgeführten Preistabelle an Rent the Hand zu zahlen. Die Vermittlungspro-
vsion ist zeitnah und spätestens 10 Tage nach der Vermittlung per Überweisung an Rent the
Hand zu zahlen. Die Kontonummer, Bankleitzahl und Rechnungsnummer wird Ihnen am Tele-
fon oder per Email mitgeteilt und kann auch auf der Homepage nachgelesen werden. Eine
Barzahlung an Rent the Hand ist unter Umständen auch direkt vor Ort möglich.

5. Preistabelle

Der Kunde/Auftraggeber, hat das Honorar/den Lohn spätestens innerhalb von 10 Tagen nach
Ausführung der bestellten Tätigkeit an die vermittelten Personen zu zahlen. Im Regelfall soll-
te die Bezahlung an das vermittelte Personal direkt vor Ort geschehen. Hinzu kommt eine
Vermittlungsprovision an Rent the Hand.

Das Honorar/der Lohn an die vermittelte Person ist folgendermaßen gestaffelt. Hierbei han-
delt es sich um vermittelte Tätigkeiten wie z.B. Umzugshilfe, Gartenhilfe, technische Hilfstä-
tigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Einkaufshilfe, Putzhilfe, Babysitting, Musikunterricht,
Nachhilfe, Korrekturlesen und sonstiges.

Unsere Studenten arbeiten zwischen 5,00€ und 10,00€ in der Stunde.
Hinzu kommt eine Gebühr an Rent the Hand.

Vermittlungsprovisionen

Privatkunden:

Einsatz pro Helfer ab 14,99€

Dauerhafte Vermittlungen: einmalig ab 19,99€

Schüler und Studenten:

Einsatz pro Helfer ab 9,99€

Dauerhafte Vermittlungen: einmalig ab 14,99€

Firmenkunden:

Einsatz pro Helfer ab 14,99€ inkl. MwSt.

Dauerhafte Vermittlungen: einmalig ab 29,99€ inkl. MwSt.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Provisionssätze unter der jeweiligen Dienstleistung
aufgelistet sind. Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit anrufen.

Bands, DJs, Fotografen und Solokünstler haben unterschiedliche Honorarvorstellungen
und sind deshalb hier nicht nicht aufgeführt. Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Preise für Flyer und Promotiontätigkeiten unterscheiden sich von Region zu Region.

Weitere Tätigkeiten auf Anfrage.

6. Haftung

RentTheHand ist eine Vermittlungsagentur, die es dem Kunden/Auftraggeber ermöglichen
soll, schnell einen oder mehrere Helfer zu finden. RentTheHands Bemühungen orientieren
sich an den Bedürfnissen des Kunden/Auftraggebers.

Es ist zu beachten, dass der Kunde/Auftraggeber Arbeitgeber der vermittelten Helfer wird.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Helfer besteht keine vertragliche Beziehung zwischen Rent
the Hand und dem vermittelten Helfer. Aus diesem Grund übernimmt RentTheHand auch
keine Haftung für Schäden, die durch vermittelte Helfer entstehen können. Rent the Hand
übernimmt keine Haftung: Für etwaige mangelnde Arbeitsleistung oder Unzuverlässigkeit
des vermittelten Helfers. Für leichte, mittlere und grobe Fahrläßigkeit, die im Zusammen-
hang mit der vermittelten Tätigkeit stehen. Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur
gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber Rent the Hand geltend
gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Kunde/Auftraggeber und
der/den vermittelten Person(en) zustande kommt. Rent the Hand übernimmt keine Haftung
für die vermittelte Person. Über Steuerrechtliche sowie Sozialrechtliche Fragen hat sich der
vermittelte Helfer selber zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten bzw. die
etwaigen Abgaben abzuführen.

7. Folgeaufträge

Nimmt der Kunde/Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden
mehrere Tätigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsprovision
für jeden einzelnen Vertragsabschluß fällig.

8. Rücktritt

Tritt der Kunde/Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, so dass die Vorausset-
zungen für eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich gemacht werden, wird in jedem Falle 50%
der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsprovision fällig. Dies gilt nicht in den Fällen,
bei denen es nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, wenn also der Grund für den
Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.

9. Verschiedenes

Sollten ein oder mehrere Punkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sind sich
beide Parteien darüber einig, dass alle anderen Punkte die Gültigkeit behalten. In diesem Falle
werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich
und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt. Andere Vereinbarungen als die
hier vorliegenden wurden nicht getroffen, insbesondere gibt es keine mündlichen Nebenab-
reden.

Druckversion als PDF